AHVG-Pflichten
Anschlusspflicht
Jeder Arbeitgeber muss sich einer Ausgleichsklasse anschliessen (AHVG 64).
Anmeldepflicht
Der Arbeitgeber hat jeden neuen Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Stellenantritt bei der Ausgleichskasse anzumelden (AHVV 136 I).
Beitragspflicht