Das Verfahren gliedert sich auf in:
- Schadenersatzverfügung
- Einsprache
- Beschwerde ans Sozialversicherungsgericht
- Beschwerde ans Bundesgericht
Informationen zur AHV-Haftung in der Schweiz: Haftung des Arbeitgebers nach AHVG 52
Das Verfahren gliedert sich auf in: