Anschlusspflicht
Jeder Arbeitgeber muss sich einer Ausgleichsklasse anschliessen (AHVG 64).
Anmeldepflicht
Der Arbeitgeber hat jeden neuen Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Stellenantritt bei der Ausgleichskasse anzumelden (AHVV 136 I).
Informationen zur AHV-Haftung in der Schweiz: Haftung des Arbeitgebers nach AHVG 52
Jeder Arbeitgeber muss sich einer Ausgleichsklasse anschliessen (AHVG 64).
Der Arbeitgeber hat jeden neuen Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Stellenantritt bei der Ausgleichskasse anzumelden (AHVV 136 I).