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AHV-Haftung

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Beitragspflicht Nichterwerbstätiger

Rechtsgebiet:
AHV-Haftung
Stichworte:
AHV-Haftung / AHVG 52
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff Nichterwerbstätiger

Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, insbesondere:

  • IV-Renten-Bezüger
  • Ausgesteuerte
  • Studierende
  • Teilzeitbeschäftigte

Beitragsdauer

Nichterwerbstätige sind beitragspflichtig

  • ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres
  • bis Ende des Monats, in welchem Frauen das 64. und Männer das 65. Altersjahr vollendet haben

Beitragshöhe

Die Beitragshöhe liegt zwischen Fr. 460 und Fr. 10’100. Hinzukommen Verwaltungskosten von 3%.

Online-Rechner

Für weitere Informationen betreffend Berechnung der AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige sowie für eine konkrete Berechnung siehe den Online Rechner auf http://www.svazurich.ch.

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